Grabfelder mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften
Auf dem Friedhof erinnern sich Menschen derer, die vor ihnen waren - ihr Leben ermöglicht, geprägt und bereichert haben. Man setzt sich hier auch mit dem eigenen Leben und dem eigenen Sterben auseinander. Man darf traurig sein, weinen, Gespräche mit sich und dem Verstorbenen führen, ohne dass sich jemand daran stoßen würde.
Jeder Friedhof hat einen eigenen Charakter und durch die Friedhofssatzung wird u.a. geregelt, welche Vorschriften hinsichtlich des Grabmals und der Bepflanzung bestehen. Fa. Wagner bzw. Ihr Gärtner berät Sie gerne.
Die Folge muss nicht die Uniformität der Grabmale sein - es soll verhindert werden, dass einzelne Grabmale durch ihre Masse benachbarte Grabmale optisch erdrücken. Die Masse ist nicht ausschlaggebend. Es kommt vielmehr auf die inhaltliche Aussage an. Sprechen Sie uns an, wir gestalten auf Wunsch gerne - auch gemeinsam mit Ihnen - ein individuelles Grabmal.
Aber Sie müssen sich diesen Gestaltungsvorschriften seitens des Friedhofsträgers nicht zu unterwerfen. Auf den meisten Friedhöfen gibt es Felder mit nur allgemeinen und Felder mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften. Wenn in einer Gemeinde mehrere Friedhöfe bestehen, muss mindestens ein Friedhof vorhanden sein, auf dem Grabfelder ohne besondere Vorschriften angeboten werden. Es ist also eine freie Entscheidung, ob ein Nutzungsrecht in einem Grabfeld mit allgemeinen oder mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften erworben wird.
Bei dieser Entscheidung hilft Ihnen der Friedhofsverwalter, bzw. Fa. Wagner oder Ihr Friedhofsgärtner. Auf vielen Friedhöfen sind die Gestaltungsmöglichkeiten sogar nach einzelnen Grabfeldern sehr unterschiedlich, so dass die Wahl der richtigen Grabstätte wohl überlegt sein sollte.